links und haftungsausschluss

Mit Urteil vom 19.12.2000
(4 Ob 274/00y – Haftung für Links auf Websites),
hat der österreichische Oberste Gerichtshof ausgesprochen,
dass sich ein Linksetzer den Inhalt einer fremden Website
als eigenen Inhalt zurechnen lassen muss und für diesen
gegebenenfalls zu haften hat, sofern er sich deren Inhalt
zu eigen macht.

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